Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Petra Pleyer | Digitale Sichtbarkeit, Inhaberin Petra Pleyer, Stuttgarter Str. 19, 73635 Rudersberg · Stand 29.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Petra Pleyer | Digitale Sichtbarkeit, Inhaberin Petra Pleyer, Stuttgarter Str. 19, 73635 Rudersberg (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden über Dienstleistungen in den Bereichen digitale Sichtbarkeit, GEO- und Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Leistungen, Google-Unternehmensprofil sowie auf Anfrage Website-Erstellung.

(2) Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Für den Kauf digitaler Produkte im Onlineshop der Auftragnehmerin gelten die dort veröffentlichten Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website der Auftragnehmerin stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Auch Anfragen per E-Mail, über das Kontaktformular sowie über die Terminbuchung für das Erstgespräch sind unverbindlich und lösen keine Zahlungspflicht aus.

(2) Auf eine Anfrage des Kunden erstellt die Auftragnehmerin ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot unterzeichnet, in der Regel elektronisch über die Unterschriftsseite der Auftragnehmerin, oder es auf andere Weise in Textform annimmt (z. B. per E-Mail).

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist allein das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung in Textform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Umfang der Leistungen (z. B. Sichtbarkeits-Check und Komplettpaket Sichtbarkeit zur Auffindbarkeit in Suchmaschinen und KI Assistenten (GEO), Prüfung und Optimierung von Instagram und weiteren Social-Media-Profilen, Einrichtung, Ausbau und laufende Betreuung des Google-Unternehmensprofils, Anlage eines LinkedIn-Profils, QR-Codes, Beratung und Einführung in Social Media für Einsteiger sowie auf Anfrage Beiträge, Reels und ein Onepager als Website) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Bei Leistungen mit gestalterischem Anteil (z. B. Websites, Grafiken, Beiträge) sind zwei Korrekturrunden im Preis enthalten. Weitere Korrekturwünsche werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet; die Auftragnehmerin weist vor Ausführung darauf hin.

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Werkzeuge einzusetzen, einschließlich KI-gestützter Tools. Inhalte, die mithilfe von KI erstellt wurden, werden im rechtlich gebotenen Umfang gekennzeichnet; ergänzend gilt § 12.

(4) Leistungen Dritter (z. B. Hosting, Domains, Google- und Meta-Dienste) sind nicht Vertragsgegenstand, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Vermittelt die Auftragnehmerin Leistungen spezialisierter Partner (z. B. App-Entwicklung, Telefon-Chatbots, komplexe Automatisierungen), kommt der Vertrag insoweit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partner zustande.

(5) Websites: Auf Anfrage erstellt die Auftragnehmerin einen Onepager. Hosting und Domain laufen über ein eigenes Konto des Kunden beim Hosting-Anbieter. Spätere Änderungen an einem von ihr erstellten Onepager übernimmt die Auftragnehmerin auf Wunsch nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz; der Kunde kann ihn auch selbst oder durch Dritte ändern. Für Änderungen, die nicht von der Auftragnehmerin stammen, und deren Folgen haftet sie nicht. An Websites, die nicht von ihr erstellt wurden, nimmt die Auftragnehmerin keine Änderungen vor; Optimierungen übergibt sie als Texte und Daten an den Kunden oder dessen Webdesigner.

(6) Social-Media-Konten und Google-Unternehmensprofil: Der Kunde entscheidet, ob er Inhalte selbst veröffentlicht oder der Auftragnehmerin Zugang gewährt. Der Zugang erfolgt vorzugsweise über Rollen oder Verwalterrechte (z. B. Meta Business Suite, Google-Unternehmensprofil), nur wenn dies nicht möglich ist, über Zugangsdaten (§ 14 Abs. 3). Mit eingeräumtem Zugang darf die Auftragnehmerin Inhalte und Statistiken auslesen, um Verbesserungen vorzuschlagen und vereinbarte Inhalte zu veröffentlichen.

§ 4 Kein Erfolgsversprechen, Plattformen Dritter

(1) Leistungen der Suchmaschinen- und KI-Suche-Optimierung (SEO/GEO) sind Dienstleistungen. Die Auftragnehmerin erbringt diese nach bestem fachlichem Standard, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg – insbesondere keine bestimmte Position in Suchergebnissen, keine bestimmte Sichtbarkeit in KI-Systemen (z. B. ChatGPT, Perplexity, Google Gemini) und keine bestimmten Besucher- oder Umsatzzahlen.

(2) Suchmaschinen, Kartendienste, KI-Anbieter und Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn) ändern ihre Systeme, Algorithmen, Funktionen und Richtlinien regelmäßig und ohne Ankündigung. Für solche Änderungen und ihre Folgen, insbesondere geringere Reichweite, gelöschte Inhalte sowie gesperrte oder eingeschränkte Konten, übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung und haftet hierfür nicht. § 13 bleibt unberührt.

(3) Bei Social-Media-Leistungen schuldet die Auftragnehmerin keine bestimmte Reichweite, Follower- oder Interaktionszahl.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Bilder, Texte und Zugänge (z. B. Google-Unternehmensprofil, Social-Media-Konten, Hosting) zur Verfügung.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. er zur Nutzung berechtigt ist. Er stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten beruhen.

(3) Freigaben und Rückmeldungen (z. B. zu Entwürfen und Korrekturrunden) erteilt der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; nach ergebnislosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen gilt der jeweilige Leistungsstand als abgenommen bzw. kann die Auftragnehmerin die Schlussrechnung stellen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung wird nach Erbringung der Leistung bzw. nach Abnahme vollständig in Rechnung gestellt. Bei laufenden Leistungen (z. B. laufende Betreuung) wird die Vergütung monatlich im Voraus berechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

(4) Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, erhält er eine Zahlungserinnerung mit einer Frist von 14 Tagen. Mit deren Ablauf befindet er sich in Verzug, ohne Erinnerung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten.

(5) Für eine ausdrücklich in Textform vereinbarte beschleunigte Bearbeitung wird ein Expresszuschlag nach Maßgabe des Angebots berechnet. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Expressaufträge anzunehmen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

(1) Verträge über laufende Leistungen (z. B. laufende Betreuung) haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und sind danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 8 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Soweit eine Leistung abnahmefähig ist (insbesondere die Einrichtung oder Optimierung von Profilen, Grafiken und Websites), fordert die Auftragnehmerin den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen wesentliche Mängel in Textform rügt oder die Leistung produktiv nutzt (z. B. Veröffentlichung der Website).

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Nutzungsrechte – Allgemeines

(1) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin darf der Kunde die Arbeitsergebnisse ausschließlich zur internen Prüfung und Abstimmung verwenden; eine Veröffentlichung ist nicht gestattet.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, soweit sich aus § 10 nichts anderes ergibt.

(3) Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach den im Angebot ausdrücklich bezeichneten Nutzungsarten, Medien, Gebieten und Zeiträumen. Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsarten verbleiben bei der Auftragnehmerin (§ 31 Abs. 5 UrhG).

(4) Ausgenommen sind Vorlagen, Werkzeuge, Templates, Skripte, Automatisierungen und wiederverwendbare Komponenten der Auftragnehmerin sowie Bestandteile Dritter (z. B. Schriften, Stock-Material, Musik, Open-Source-Komponenten), für die die jeweiligen Lizenzbedingungen gelten. Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, eigene Vorlagen und Komponenten auch für andere Kunden zu verwenden.

(5) Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse im Rahmen der vereinbarten Nutzungsarten technisch anpassen (z. B. Kürzen, Untertiteln, Formatanpassung für einzelne Plattformen). Eine darüber hinausgehende Bearbeitung, insbesondere die Verwendung als Ausgangs- oder Trainingsmaterial für KI-Systeme, bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.

(6) Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte sowie die Erteilung von Unterlizenzen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(7) Die Auftragnehmerin darf den Kunden und die erbrachte Leistung nach vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz nennen (z. B. auf ihrer Website und in sozialen Medien). Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(8) Nicht geschnittenes Rohmaterial, Projekt- und Quelldateien sowie die zur Erstellung verwendeten Prompts, Workflows und Konfigurationen sind nicht Vertragsgegenstand. Ihre Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

§ 10 Nutzungsrechte an Video-, Foto- und Social-Media-Inhalten

(1) Enthalten ist die Nutzung auf den vom Kunden selbst betriebenen Kanälen (eigene Website, Social-Media-Profile, Google-Unternehmensprofil) in organischer, unbezahlter Verbreitung sowie die interne Verwendung am eigenen Standort. Die Rechtseinräumung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und nicht ausschließlich.

(2) Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform und wird zusätzlich vergütet. Dazu zählen insbesondere bezahlte Werbung und Anzeigen, die Schaltung über fremde Konten, die Weitergabe an Dritte, verbundene Unternehmen oder weitere Standorte, Print-, Out-of-Home-, TV- und Hörfunknutzung, Exklusivität, Weiterlizenzierung und Verkauf sowie die Verwendung als Trainings- oder Ausgangsmaterial für KI-Systeme.

(3) Umfang, Laufzeit und Vergütung erweiterter Nutzungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Nutzt der Kunde die Inhalte darüber hinaus, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die entsprechende Vergütung nachzuberechnen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Persönlichkeitsrechte, Bild- und Stimmrechte

(1) Rechte am eigenen Bild (§ 22 KUG) und an der eigenen Stimme sind nicht Bestandteil der Nutzungsrechte nach §§ 9 und 10. Sie bedürfen einer gesonderten Einwilligung der betroffenen Person. Für mitwirkende Personen steht das Formular „Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen“ zur Verfügung.

(2) Wirkt die Auftragnehmerin selbst mit, sei es durch Bild, Stimme, eine Nachbildung ihrer Stimme oder einen KI-Avatar ihrer Person, gilt ihre Einwilligung ausschließlich für die im Angebot bezeichneten Nutzungsarten, Kanäle und Zeiträume; die Mitwirkung wird gesondert vergütet. Nicht umfasst sind Inhalte mit Bezug zu Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Waffen, erotischen, politischen oder religiösen Themen, die Verwendung als Testimonial oder Markenbotschafterin sowie die Verwendung als Grundlage oder Trainingsmaterial für KI-Avatare, Stimmnachbildungen oder synthetische Medien.

(3) Wirken der Kunde, seine Mitarbeitenden oder Dritte mit, stellt der Kunde sicher, dass sämtliche erforderlichen Einwilligungen (§ 22 KUG, Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO) vorliegen, dokumentiert sind und den vereinbarten Nutzungsumfang abdecken. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung aller Sorgeberechtigten in Textform erforderlich. Ergänzend gilt die Freistellung nach § 5 Abs. 2.

(4) Widerruft eine mitwirkende Person ihre Einwilligung oder macht sie Ansprüche geltend, informiert der Kunde die Auftragnehmerin unverzüglich in Textform. Erforderliche Anpassungen oder Neuproduktionen werden nach Aufwand vergütet.

§ 12 KI-generierte Inhalte

(1) Die Auftragnehmerin setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein (§ 3 Abs. 3). Art und Umfang des Einsatzes werden im Angebot benannt.

(2) An rein KI-generierten Bestandteilen besteht nach derzeitiger Rechtslage kein urheberrechtlicher Schutz. Die Auftragnehmerin kann daher weder eine ausschließliche Rechtsposition noch Schutz gegen gleiche oder ähnliche Ergebnisse Dritter zusichern. Die Rechtseinräumung nach §§ 9 und 10 erfolgt insoweit nur im rechtlich möglichen Umfang; im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Anbieter.

(3) KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Bild-, Video- und Audioinhalte werden entsprechend gekennzeichnet (Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689). Der Kunde verpflichtet sich, diese Kennzeichnung bei jeder Nutzung und Weitergabe beizubehalten und die für ihn geltenden Transparenzpflichten einzuhalten. Entfernt der Kunde die Kennzeichnung, trägt er die daraus folgende Verantwortung allein und stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei.

(4) Die Erstellung realistischer Darstellungen tatsächlich existierender Personen ohne deren dokumentierte Einwilligung ist nicht Vertragsgegenstand.

§ 13 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Inhalte und Maßnahmen (z. B. wettbewerbs-, marken- oder datenschutzrechtlich) bleibt der Kunde verantwortlich; die Auftragnehmerin erbringt keine Rechtsberatung.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.

(2) Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sie wird als Anlage zu diesem Vertrag geschlossen.

(3) Zugangsdaten des Kunden werden ausschließlich in einem verschlüsselten Passwortmanager gespeichert, nicht an Dritte weitergegeben, nur für die Vertragsdurchführung genutzt und nach Vertragsende gelöscht bzw. zurückgegeben. Der Rechner der Auftragnehmerin ist passwortgeschützt, seine Festplatte vollständig verschlüsselt. Dem Kunden wird empfohlen, die Passwörter nach Vertragsende zu ändern.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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